Die Kosten für meine Leistungen

Psychotherapie und Hypnosetherapie in Hannover

EMDR - Traumatherapie

Psychotherapeutische Sitzungen

Therapeutische Einzelsitzungen

Anamnesesitzung

 á 90 Minuten

Gesamthonorar 159,00 €

 

Anschlusssitzung

 á 60 Minuten

 Gesamthonorar 99,00 € *

Therapeutische Familiensitzungen

Für Paar- und Familiensitzungen

á 90 Minuten

Gesamthonorar 179,00 €*

jede weitere Stunde 119,00 €*

Psychoonkologie

Sitzungen im Rahmen einer Krebsdiagnose

á 60 Minuten

Gesamthonorar 89,00 € *

 


EMDR - Traumatherapie

Ersttermin

Vorgespräch, ausführliche Anamnese, Auftragsklärung

á 90 Minuten

Gesamthonorar 159,00 €*

Folgetermin

EMDR Sitzung Anschlussgespräch

á 60 Minuten

Gesamthonorar 99,00 € *


Medizinische Hypnose

Auflösende Hypnose, Regressionshypnose, Hypnosanalyse

Ersttermin

Vorgespräch, ausführliche Anamnese, Auftragsklärung

Hypnosevorbereitung

 á 90 Minuten

Gesamthonorar 159,00 € *

Folgetermin

Hypnosesitzung

á 60 Minuten

Gesamthonorar 99,00 € *


Suggestionshypnose

Rauchentwöhnung mit Hypnose

1. Sitzung

Vorgespräch, Anamnese, Hypnosesitzung

á 120 Minuten

 

2. Sitzung nach ca. 7 bis 10 Tagen bei Rückfallrisiko

Nachsorge á 60 Minuten

 

Gesamthonorar für 2 plus 1 Stunde 349,00 € *

Entspannung mit Hypnose

Vorgespräch, Anamnese, Hypnosesitzung

 á 60 bis 90 Minuten

Gesamthonorar 99,00 € *



Weiterhin biete ich für krebserkrankte Patienten/-Innen, denen es aufgrund starker Nebenwirkungen ihrer somatischen (körperlichen) Therapie nicht möglich ist zu mir in die Praxis zu kommen, Besuche in der Klinik, / Reha, / Hospiz oder in der Wohnung an. Innerhalb von 25 Km wird eine Anfahrtspauschale von 25,00 € berechnet.

Bei Bedarf ist der Zeitrahmen auch veränderbar.

Wer trägt die Kosten

Bei mir sind Sie Privatpatient-/in und begleichen das Honorar am Tag nach der Sitzung per Kartenzahlung oder gegen Rechnung in bar.

 * umsatzsteuerbefreit nach § 4 Abs. 14 Ust. G

 

Bitte beachten Sie, dass nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht erstattet werden. Dies bedeutet, dass Sie die Therapiekosten selbst zu tragen haben.

 

Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten gegebenenfalls die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten durch einen Heilpraktiker. Wenn Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, klären Sie bitte vorher bei Ihrer Versicherung, ob die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie ebenfalls übernommen werden.

 

Krankenzusatzversicherung speziell für Heilpraktiker

Übernahme bis zu 100 % (in den meisten Fällen 80 %). Inwieweit eine Kostenerstattung für Sie in Betracht kommt, erfragen Sie bitte VOR Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.

Kosten bei Verhinderung

Um einen reibungslosen Ablauf und auch die eingeplante Zeit der Patienten-/innen zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihre vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Sollte es ihrerseits dennoch zu einer Verhinderung kommen, bitte ich Sie den vereinbarten Termin 48 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei verspäteter oder versäumter Absage sehe ich mich aus organisatorischen Gründen gezwungen, den versäumten Termin in voller Höhe zu berechnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.